Auskunft aus dem VZR

Mit diesem Vordruck bevollmächtigen Sie unsere Kanzlei dazu, dass wir Ihre Einträge ins Verkehrszentralregister (VZR) abfragen dürfen. Der Vordruck muss hierbei vollständig ausgefüllt werden.

Bitte drucken Sie die Vollmachtvorlage in zweifacher Form aus und unterschreiben Sie beide Vollmächte. Anschließend schicken Sie die Formulare per Post, E-Mail oder Fax an unsere Kanzlei. Sollten Sie uns nicht das Original zuschicken, bewahren Sie dies bitte bei Ihren Unterlagen auf, falls Dritte dies noch benötigen sollten.

– Vollmacht Auskunft aus dem VZR

JVA

Die Justizvollzugsanstalt X ist unter anderem für den Vollzug von Untersuchungshaft zuständig. Wenn neben einem dringenden Tatverdacht auch ein Haftgrund gegen eine Person vorliegt, wird diese in der JVA untergebracht und eingeschlossen. Die Haftgründe sind in § 112 StPO genannt: Flucht, Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr. Zudem gibt es noch die Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO). Darüber hinaus liegt ein Haftgrund vor, wenn jemand verdächtigt wird eine schwere Straftat begangen zu haben wie beispielswiese Mord und Totschlag. Der Haftbefehl wird hierbei durch einen Richter erlassen.

Möchten Sie einen Angehörigen in der JVA besuchen oder benötigt dieser einen Rechtsanwalt?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie in Ihrem Anliegen.

Online Marketing Berater

Marvin De Vries

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